Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden sollte ursprünglich bereits ab dem 1. Januar 2026 deutlich ausgeweitet werden. Aufgrund der erforderlichen technischen Umsetzung wurde die verpflichtende Anwendung in wesentlichen Fällen jedoch auf Bescheide verschoben, die nach dem 31. Dezember 2026 bekanntgegeben werden.

Ab 1. Januar 2027 sollen insbesondere Steuerbescheide, die auf einer elektronisch übermittelten Steuererklärung beruhen, grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Das gilt auch dann, wenn die Steuererklärung durch uns als steuerliche Vertretung übermittelt wurde und wir gegenüber dem Finanzamt empfangsbevollmächtigt sind.

Sind wir empfangsbevollmächtigt, geht der Steuerbescheid grundsätzlich bei uns elektronisch ein. Wir prüfen den Bescheid wie gewohnt und stellen Ihnen den geprüften Steuerbescheid anschließend über HSF-Connect zur Verfügung. Eine zusätzliche Übersendung per E-Mail oder als Papierbescheid durch uns erfolgt nicht.

Sollte ein Steuerbescheid ausnahmsweise direkt bei Ihnen eingehen, obwohl wir die betreffende Steuererklärung erstellt haben, bitten wir Sie, diesen zeitnah über die SteuerBox an uns zu übermitteln. Bitte senden Sie Steuerbescheide aus Datenschutz- und Prozessgründen nicht per E-Mail.

So stellen wir sicher, dass Steuerbescheide zentral bei uns eingehen, geprüft und anschließend sicher über die SteuerBox bereitgestellt werden.