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Nur beschränkter Gewährleistungsausschluss durch „gekauft wie gesehen“-Formulierung

Wird bei einem privaten Gebrauchtwagenkauf im Kaufvertrag zum Zweck des Gewährleistungsausschlusses die Formulierung "gekauft wie gesehen" verwendet, erfasst der Ausschluss nur solche Mängel, die ein Laie ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei einer Besichtigung erkennen kann. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 28.08.2017 hervor (Az.: 9 U 29/17). [...]

Fehlen noch laufender Herstellergarantie ist beim Gebrauchtwagenkauf ein Sachmangel

Das Fehlen einer nach den Angaben des Verkäufers noch laufenden Herstellergarantie beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist ein Sachmangel, der den Käufer zum Rücktritt berechtigen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.06.2016 (Az.: VIII ZR 134/15) entschieden. Das Gericht verwies darauf, dass seit der Modernisierung des Schuldrechts ein wesentlich weiterer Beschaffenheitsbegriff [...]

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