Sichere E-Mail-Kommunikation
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) verlangt die Verschlüsselung von E-Mails. Die digitale Übermittlung personenbezogener Daten darf nach den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach EU DS-GVO Kapitel II, Artikel 5 ausschließlich verschlüsselt erfolgen.
Hier stellen wir Ihnen vor, wie wir mit Ihnen als unser Mandant verschlüsselte E-Mails austauschen können. Wenn Sie keine Verschlüsselung wünschen, bitten wir um Rücksendung einer Verzichtserklärung.
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Unsere Experten helfen Ihnen weiter.
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