Steuerneutrale Vermögensübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften
Gemäß den Regelungen des Einkommensteuergesetztes können Vermögensübertragungen (also die Übertragung von Wirtschaftsgütern) zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (z. B. A+B GbR und B+A GbR, wobei A und B jeweils 50 % der Anteile besitzen, nicht steuerfrei vorgenommen werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 28.11.2023 diese Regelung des Einkommenssteuergesetzes als verfassungswidrig erklärt. Denn die bisherige Regelung [...]