Rechtsanwalt & Steuerberater für das Handwerk

Rechts- und Steuerberatung für das Handwerk

Handwerksbetriebe stehen heute vor steigenden administrativen Anforderungen. Arbeitszeiten, Löhne, Nachweise und Meldungen müssen ebenso zuverlässig organisiert werden wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und steuerliche Pflichten.

Wir unterstützen insbesondere etablierte Handwerksbetriebe mit mehreren Beschäftigten und einem laufenden Bedarf in Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und Steuerberatung.

Weitere Infos

Wir sind Ihr Steuerberater mit Erfahrung und helfen Ihnen durch die Zahlen der Buchhaltung durchzusteigen und geben Ihnen einen Überblick über Ihre Steuerlasten.

Wir unterstützen Sie mit einer Steuerberatung, die Ihre betrieblichen Abläufe versteht und digitale Prozesse schafft, die den Verwaltungsaufwand spürbar reduzieren. Sie setzen eine Handwerker-Software ein? Prima, lassen Sie uns schauen, welche Daten wir davon verarbeiten können.

Ob Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss oder steuerliche Beratung – wir begleiten Sie persönlich, zuverlässig und mit festen Ansprechpartnern.

Sie haben Rechtsfragen rund um Arbeitsverträge oder Gesellschaftsrecht? Auch hierbei unterstützen wir Sie mit unseren Rechtsanwälten gerne.

Buchhaltung, die die Anforderungen des Handwerks kennt

Die Finanzbuchhaltung im Handwerk bringt besondere Anforderungen wie die Verbuchung von Abschlags- und Schlussrechnungen oder die Erfassung unfertiger Arbeiten mit sich.

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Wir sind mit der Verbuchung von Anzahlungsrechnungen, Abschlagsrechnungen und den daraus entstehenden buchhalterischen Prozessen vertraut. Dadurch erhalten Sie eine Finanzbuchhaltung, die zu Ihren Projekten und Arbeitsabläufen passt.

Sie wollen mehr Überblick über Ihre Projekte? Welches ist profitabel? Welches nicht? Gerne besprechen wir mit Ihnen, wie wir mit Hilfe von Projektkostenstellen einen solchen Überblick erreichen.

Auch in der Lohnbuchhaltung kennen wir die Anforderungen von Handwerksbetrieben und sorgen für eine zuverlässige und termingerechte Abwicklung.

Digitale Zusammenarbeit ohne doppelte Erfassung

Digitale Steuerberatung bedeutet für uns mehr als das Hochladen und Austauschen von Belegen. Wir bieten Ihnen Prozesse, die bereits in Ihrem Unternehmen beginnen und sich ohne unnötige Medienbrüche bis in unsere Kanzlei fortsetzen.

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Gemeinsam schaffen wir effiziente Abläufe – von der Rechnungserstellung in Ihrer Handwerkersoftware bis zur digitalen Verarbeitung in der Finanzbuchhaltung. So sparen Sie Zeit, vermeiden doppelte Arbeit und behalten jederzeit den Überblick.

Mit HSF-Connect, unserem digitalen Mandantenportal,

  • übermitteln Sie Belege oder andere Unterlagen sicher,
  • übergeben Sie uns Daten aus Vorsystemen,
  • erhalten Sie Ihre Auswertungen,
  • stellen Sie uns Beratungsanfragen
  • und finden Sie bereits bearbeite Dokumente jederzeit nachvollziehbar in unserem Archiv.

Auch in der Lohnbuchhaltung bieten wir mit HSF-Connect ein ganzes Set von Tools, damit Sie sich nicht um jede Krankmeldung oder Adressänderung selbst kümmern müssen.

Handwerksbetriebe haben besondere Anforderungen an die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung. Erfahrung mit Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen, digitalen Prozessen und branchenspezifischen Abläufen sorgt für eine effiziente Zusammenarbeit und verlässliche Auswertungen.

Wir betreuen alle gängigen Rechtsformen, die man bei Handwerksbetrieben vorfindet – vom Einzelunternehmen über GbR bis zu GmbH & Co. KG.

Ja. Wir arbeiten mit Schnittstellen zu gängigen Lösungen wie Streit V.1 und Labelwin. Dadurch können Daten effizient in unsere Buchhaltung übernommen werden und doppelte Erfassungen werden vermieden.

Eine Rückfrage per E-Mail, ein Beleg im Ordner, eine Information am Telefon – das kostet Zeit. Mit HSF-Connect bündeln wir die gesamte Kommunikation an einem Ort. Unterlagen, Rückfragen, Freigaben und Dokumente sind jederzeit nachvollziehbar und sicher verfügbar.

Ja. Wir betreuen Handwerksbetriebe umfassend – von der laufenden Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung über den Jahresabschluss bis hin zur Erstellung betrieblicher Steuererklärungen und der laufenden steuerlichen Beratung.