Steuerberater für Vermieter und Immobiliengesellschaften

Steuerberatung mit Verständnis für vermietete Immobilien

Wer Immobilien vermietet oder eine Immobiliengesellschaft führt, steht vor ganz anderen steuerlichen Fragestellungen als klassische Privatpersonen oder Unternehmen.

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Neben der laufenden Steuererklärung spielen Themen wie die Anlage V, Abschreibungsmöglichkeiten (AfA), Renovierungs- und Modernisierungskosten sowie die steuerliche Gestaltung rund um vermietete Immobilien eine entscheidende Rolle.

Als Steuerberater mit Schwerpunkt Vermietung und Verpachtung unterstützen wir private Vermieter und Immobiliengesellschaften dabei, ihre steuerlichen Pflichten zuverlässig zu erfüllen und gleichzeitig die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu entwickeln, die wirtschaftlich sinnvoll sind und langfristig zu Ihrer Immobilienstrategie passen.

Mehr Überblick bei komplexen Immobilienabrechnungen

Abrechnungen von Hausverwaltungen sind häufig umfangreich und nicht immer leicht nachzuvollziehen. Gleichzeitig müssen zahlreiche Unterlagen, Rechnungen und Belege steuerlich richtig eingeordnet und für die Steuererklärung aufbereitet werden.

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Wir prüfen die Unterlagen sorgfältig, ordnen die einzelnen Positionen steuerlich korrekt ein und erstellen die Anlage V sowie alle weiteren erforderlichen Steuererklärungen. Dabei beraten wir Sie unter anderem zu Renovierungs- und Modernisierungskosten, Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) und weiteren steuerlichen Besonderheiten rund um Ihre vermieteten Immobilien.

Unser Anspruch ist es, Ihnen komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und gemeinsam die steuerlich und wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden.

Digital zusammenarbeiten – Unterlagen strukturiert statt Schuhkarton

Mit jeder Immobilie entstehen im Laufe der Zeit zahlreiche Rechnungen, Verträge und Abrechnungen. Damit diese Unterlagen jederzeit vollständig und übersichtlich verfügbar sind, erfolgt die Zusammenarbeit über HSF-Connect, unser digitales Mandantenportal.

Mit HSF-Connect können Sie Rechnungen, Belege und Unterlagen direkt nach Erhalt hochladen – ganz ohne sie zunächst in Ordnern oder im sprichwörtlichen Schuhkarton zu sammeln. Alle Dokumente werden laufend und strukturiert an einem zentralen Ort abgelegt. So entfällt die oft zeitaufwendige Suche nach einzelnen Belegen zum Jahresende, und wir können jederzeit auf eine vollständige Dokumentation zugreifen.

Ob Renovierungskosten sofort als Erhaltungsaufwand berücksichtigt werden können oder als Herstellungskosten aktiviert werden müssen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wir prüfen die steuerliche Einordnung und beraten Sie zu den für Ihre Immobilie passenden Möglichkeiten.

Welche Abschreibung für eine Immobilie in Betracht kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der linearen AfA können – abhängig vom Einzelfall – auch weitere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bestehen.

Wir prüfen Ihre individuelle Situation, beraten Sie zu den möglichen Gestaltungsoptionen und berücksichtigen die passende Abschreibung anschließend korrekt in Ihrer Steuererklärung.

Ja. Wir betreuen sowohl private Vermieter als auch Immobiliengesellschaften. Neben der laufenden steuerlichen Beratung übernehmen wir bei Bedarf auch die Buchhaltung sowie die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.