Das Wachstumschancengesetz hat den Bundesrat nicht passiert. Zahlreiche Änderungsvorhaben sind betroffen.

Das Wachstumschancengesetz (verabschiedet im Bundestag) hatte zahlreiche gesetzliche Änderungen zu Gunsten der Steuerpflichtigen vorgesehen. Hierunter fielen Steuerfreigrenzen für Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung, Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung bei Gebäuden, Begünstigungen energetischer Maßnahmen an Gebäuden, Anhebung der Grenze von E-Fahrzeugen für die Privatnutzung, Anhebung des Freibetrags bei Betriebsveranstaltungen, Anpassungen bei der Zinsschranke, Erweiterter Verlustvor- und Rücktrag, um nur einiges zu nennen.

Nunmehr ist der Vermittlungsausschuss angerufen worden.

Wir werden über das weitere informieren, wenn Klarheit über die gesetzlichen Änderungen herrscht.