Bundeskabinett hat Gesetzesentwurf für Steuerentlastung auf den Weg gebracht:

  • Anhebung des Grundfreibetrags auf 9168 € (2019) und 9408 € (2020)
  • Ausgleich der sog. „kalten Progression“ durch Anpassung des Steuertarifs
  • Anhebung des Kindergeldes um 10 € ab dem 1. Juli 2019
  • Anhebung des Kinderfreibetrags auf 4980 € (2019) und 5172 € (2020)
  • Anhebung des als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Unterhaltshöchstbetrags entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags

Die Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu dem Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.

Mittlerweile wurde das Gesetz verkündet; siehe unsere Mandanteninformation hierzu.