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Neues Urteil zur Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten

Seit der verschärfenden Neuregelung des Einkommensteuergesetzes zur Ansetzbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen landen zahlreiche Fälle in Bezug auf Scheidungskosten vor den deutschen Finanzgerichten. In einem nunmehr aktuellen Fall des Finanzgerichts Köln (FG) am 13.1.2016 machte eine Steuerpflichtige für 2014 in ihrer Einkommensteuererklärung ca. 2.400 € Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren als Scheidungskosten geltend. [...]

Scheidungskosten weiterhin steuerlich berücksichtigungsfähig

Nach der Änderung des § 33 Abs. 2 EStG (ab 2013) ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten grundsätzlich ausgeschlossen bzw. nur noch in den Fällen zulässig, in denen der Steuerpflichtige in seiner Existenz bedroht ist und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr in dem üblichen Rahmen befriedigen kann. Diese Neuregelung hat u.a. dazu [...]

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