Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2015 am 24.9.2015 beschlossen. Der Bundesrat wird sich noch im Oktober damit befassen.

Wesentliche Änderungen bei den einzelnen Steuerarten sind nachfolgend kurz aufgeführt.

Einkommensteuer:

  • Anpassung der Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (§ 6b Absatz 2a EStG)
  • Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen nur unter Angabe der ID-Nummer des Unterhaltsempfängers (§ 10 Absatz 1a EStG)

Körperschaftsteuer:

  • Regelung zur Abzinsung von Schwankungs- und Großrisikenrückstellungen in der Steuerbilanz (§ 20 KStG)
  • Verlängerung der bis Ende 2015 befristeten Übergangsregelung zur Auflösung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungsunternehmen

Umsatzsteuer:

  • Klarstellung hinsichtlich des Zeitpunktes des Entstehens der Steuer in Fällen des § 14c Absatz 1 UStG
  • Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen