Mit Urteil vom 15.11.2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) Stellung genommen zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen.

Bei verspäteter Steuerzahlung ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Zuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten. Der BFH erkannte nun in seinem Beschluss hinsichtlich der Höhe der Säumniszuschläge keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Auch aus dem Umstand, dass das strukturelle Niedrigzinsniveau bei den Säumniszuschlägen nicht berücksichtigt wird, führt nicht zu einer Beanstandung.