Der BFH bestätigt die 1 % Säumniszuschläge pro Monat als verfassungsgemäß.
Der BFH sieht keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Sollten Zahlungsschwierigkeiten bestehen, empfehlen wir, rechtzeitig Stundungsanträge stellen, um Zuschläge zu vermeiden.