Anhebung der Verdienstgrenzen bei Midijobs

Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich die monatlichen Bruttolöhne zwischen 520,1 Euro und 2.000 Euro bewegen. Zum 1. Oktober 2022 hatte die Bundesregierung die Midijob-Grenze bereits auf 1.600 Euro angehoben. Diese angehobene Grenze auf 2.000 Euro gilt ab dem 1.1.2023.

Midijobs sind sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegversicherung und zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Für Midijobberinnen und Midijobber sind die Beiträge im Vergleich zu regulär Beschäftigten jedoch stark reduziert.