Zum 1.1.2022 sind bekanntermaßen für alle Grundvermögen neue Einheitswerte im Wege eines Hauptfeststellungsverfahrens zu ermitteln.

In zwei Eilverfahren wurde nun über die Verfassungsmäßigkeit des sog. Bundesmodells entschieden.

Leider besteht ein Sammelsurium an länderspezifischen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern. Einige Bundesländer (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bremen) haben sich dem sog. Bundesmodell angeschlossen.

 

Insbesondere das Bundesmodell ist stark in Kritik wegen unsachgemäßer Wertermittlungen.

 

Mehrere Klagen sind daher bei den Finanzgerichten rechtshängig bzw. mittlerweile in zwei Eilverfahren die Aussetzung der Grundsteuerwertbescheide entschieden und ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert.

 

Die Beschwerde vor dem BFH wurde zugelassen.