Die Finanzverwaltung hat ein neues Schreiben zu lohnsteuerlichen Fragen der Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer veröffentlicht. Das Schreiben fasst die bisherigen Vorgaben zusammen und passt sie an die aktuelle Rechtslage an. Das Schreiben ist ab sofort anzuwenden.

Interessant für Arbeitnehmer ist insbesondere die Vereinfachungsregelung bei der Prozentmethode; sog. Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Anwendung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer nun verlangen (es sei denn betriebsinterne Regelungen sehen dies anders vor). Bislang war der Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung nicht verpflichtet, diese begünstigende Regelung anzuwenden. Wenn Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.