Besteuerung von ElektrofahrzeugenBesteuerung von Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen unter Ansatz des halben Listenpreises bzw. der Anschaffungskosten § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG.

 

Anwendungsbereich

  • Elekrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 angeschafft werden / wurden
  • Weiteranwendung der Begünstigung, wenn das Fahrzeug über den 31.12.2021 genutzt wird
  • 1% – Methode (Privatfahrten), Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten

Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Lieferung

  • bei Kauf: Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr
  • bei Leasing: Überlassung durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer
  • Vereinfachungsregelung: erstmalige Überlassung an Arbeitnehmer (BMF

Anforderung an extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

  • Kohlendioxidemission von maximal 50 Gramm je gefahrenem Kilometer oder
  • Reichweite von mindestens 40 Kilometern bei ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine

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