Vermutlich haben die meisten Steuerpflichtigen nicht mitbekommen, dass der Gesetzgeber mit dem Jahresssteuergesetz 2022 die am 15.11.2022 beschlossenen Preisbremsen für Gas- und Wärmekunden der Besteuerung unterworfen hat (§ 123 ff. EStG).

Da die Erhebungskosten in keinem Verhältnis zu den Steuereinnahmen stehen, scheint der Gesetzgeber von diesem Besteuerungsvorhaben glücklicherweise abzurücken.

Der Bundesfinanzminister hat gegenüber der FAZ verlauten lassen, dass die Gesetzesänderung mit dem nächsten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden soll, so dass eine Besteuerung nun nicht mehr erfolgt.