Für bestimmte nebenberufliche Einkünfte können anstatt tatsächlicher Betriebsausgaben Pauschalen angesetzt werden.

Diese wurden nun erhöht.

Ab 2023 gelten für hauptberufliche selbstständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeiten, bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie bei nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit folgende Werte für die Betriebsausgabenpauschale:

  • bei hauptberuflich selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit wird die Pauschale auf 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 3.600 € jährlich erhöht,
  • bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit), wird die Pauschale auf 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 900 € jährlich erhöht. Dieser Höchstbetrag von 900 € kann für alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregelung fallen, aber nur einmal gewährt werden.

 

BMF-Schreiben vom 6.4.2023 hier zum Download