Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde aktualisiert (§§ 146–147 AO).
Die Anpassung betrifft elektronische Kassensysteme und Aufzeichnungspflichten. Neu ist die Verpflichtung, jede Systemänderung in der Verfahrensdokumentation festzuhalten. Fehlt dies, kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen.
Das BMF konkretisiert mit der neuen AEAO-Fassung insbesondere die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme (Kassen, Warenwirtschaft, ERP). Neu ist eine stärkere Betonung der „Verfahrensdokumentation als Nachweis der Nachvollziehbarkeit“.
Zudem wird klargestellt, dass die Belegausgabepflicht auch bei Online-Transaktionen greift, sofern die Leistung im Inland ausgeführt wird.
Für Betriebsprüfungen ist die Dokumentation von Änderungsprotokollen (z. B. Kassenstornos) zentral.
Wir möchten Sie sensibilisieren, dass eine fehlende Verfahrensdokumentation zur Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung führen kann.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie noch keine Verfahrensdokumentation für Ihre steuerrelevanten Prozesse haben.