Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sollen inflationsbedingte Belastungen abgefedert werden. Neben der Anhebung des Grundfreibetrags und der Verschiebung der Tarifzonen werden auch Kinderfreibeträge und Unterhaltshöchstbeträge angepasst.
Das Gesetz soll die „kalte Progression“ ausgleichen. Der Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 € (bzw. 24.192 € bei Zusammenveranlagung). Für viele Arbeitnehmer bedeutet das eine leichte Entlastung beim Nettolohn. Steuerpfllichtige sollten prüfen, ob Vorauszahlungen herabgesetzt werden können.