Anpassung Betriebsausgabenpauschale
Für bestimmte nebenberufliche Einkünfte können anstatt tatsächlicher Betriebsausgaben Pauschalen angesetzt werden. Diese wurden nun erhöht. Ab 2023 gelten für hauptberufliche selbstständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeiten, bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie bei nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit folgende Werte für die Betriebsausgabenpauschale: bei hauptberuflich selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit wird die Pauschale auf 30 % [...]