Entgeltfortzahlungsanspruch – Zusammenfallen mehrerer Erkrankungen
Entgeltfortzahlungsanspruch - Zusammenfallen mehrerer Erkrankungen Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Dies hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehe [...]