Berichtigung einer Rechnung mit Rückwirkung
Am 14.11.2022 entschied der Bundesfinanzhof (BFH) zur Frage der der rückwirkenden Berichtigung von Rechnungen und dem damit verbundenen Vorsteuerabzug. Eine Steuerpflichtige machte bei Rechnungserhalt den Vorsteuerabzug in der ausgewiesenen Höhe geltend. Die Angaben zu ihr als Leistungsempfängerin waren zwar fehlerhaft bzw. unvollständig, die Vorsteuer erhielt sie aber trotzdem, da anhand der Angaben erkennbar war, dass [...]