Säumniszuschläge verfassungskonform (BFH v. 21.03.2025 – X B 21/25)
Der BFH bestätigt die 1 % Säumniszuschläge pro Monat als verfassungsgemäß. Der BFH sieht keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Sollten Zahlungsschwierigkeiten bestehen, empfehlen wir, rechtzeitig Stundungsanträge stellen, um Zuschläge zu vermeiden.