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Darlehen zwischen nahen Angehörigen

Seit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 unterliegen Kapitaleinkünfte grundsätzlich einem begünstigten pauschalen Abgeltungssteuersatz von (25 % +  SolZ). In § 32d Abs. 2 EStG sind jedoch Ausnahmen geregelt, nach denen unter anderem Zinserträge für Darlehen unter nahen Angehörigen nicht abgeltend besteuert werden, wenn die Zinsaufwendungen beim Schuldner als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar [...]

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