Wertpapiere des gewillkürten Betriebsvermögens

Für die Zuordnung von Wertpapieren eines Gesellschafters zum gewillkürten (Sonder-)betriebsvermögen ist es erforderlich, dass die Einlage gegenüber dem Finanzamt unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar angezeigt und/oder durch eine Festschreibung der Einbuchung unveränderlich dokumentiert wird (FG Köln, Urteil v. 24.3.2015 - 1 K 2217/12; Revision anhängig). Bei Wertpapieren fordert der BFH, dass für die [...]