Verlust eines Arbeitnehmerdarlehens steuerlich berücksichtigungsfähig

Grundsätzlich gilt für elittene Verluste aus Kapitalvermögen, dass diese nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnet werden können (§ 20 Abs. 6 EStG). Dies gilt zumindest nach derzeitiger Rechtslage dann, wenn die Kapitaleinkünfte nicht anderen Einkunftsarten (z.B. dem Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes) zuzuordnen sind. So hat der BFH nun aktuell entschieden (VI R [...]