Keine betriebliche Übung bei Raucherpausen

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist die Raucherpausen seiner Mitarbeiter zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn es im Betrieb üblich ist, dass für die Raucherpausen das Entgelt weitergezahlt wird, ohne die genaue Häufigkeit und Dauer der Pausen zu kennen.