Freibeträge des deutschen Erbschaftsteuerrechts europarechtswidrig

Das Schenken oder Vererben von Immobilien in Deutschland unterliegt grundsätzlich auch dann der Erbschaft-/Schenkungsteuer, wenn der Erblasser oder Schenker bzw. Erbe oder Beschenkter zum Zeitpunkt der Erbschaft / Schenkung nicht in Deutschland ansässig sind (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). In diesen Fällen der sog. beschränkten Steuerpflicht gelten allerdings nicht [...]