Sanierungskosten für Hausbesitzer

Auch für Objekte, mit denen keine Vermietungseinkünfte erzielt werden, können Instandhaltungs- und Sanierungsaufwendungen steuerliche Berücksichtigung finden. Neben den Handwerkerleistungen kommen insb. auch außerordentliche Belastungen in Frage, wenn eine Sanierung aus zwingenden Gründen zum Schutz von Gesundheit o.ä. notwendig ist.