Neues zur Betriebsveranstaltung: Was zählt zur 110,– EUR Grenze?
Auch hier gibt es die neue richtungsweisende Rechtsprechung des BFH zu beachten, die Bezug nimmt auf Ermittlung der Wertgrenze von € 110,--. Demnach sind nicht mehr alle Kosten der Betriebsveranstaltung einzurechnen. Maßgebend sind Kosten, die zu einer persönlichen Bereicherung im Sinne eines Sachbezuges bei dem Arbeitnehmer als Teilnehmer führen. Nachträglicher Hinweis: Bislang [...]