Verspäte Pauschalversteuerung / Folgen nach Sozialversicherungsrecht

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 23.4.2024 (Az. B 12 BA 3/22 R) entschieden, dass die Pauschalbesteuerung mit 25 % für Aufwendungen bei Betriebsfeiern oberhalb von 110 € unverzüglich durchzuführen ist. Eine spätere bzw. verspätete Anmeldung der Pauschalbesteuerung führt sozialversicherungsrechtlich dazu, dass entgegen der gesetzlichen Regelung nach Sozialversicherungsentgeltverordnung Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile für sämtliche Sozialversicherungszweige nachzuzahlen sind, [...]