Neues Urteil des BFH zu Zivilprozesskosten: i.d.R. keine außergewöhnliche Belastungen

Mit seiner jüngsten Entscheidung (BFH, Urteil v. 18.6.2015, VI R 17/14) hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Anerkennung von Zivilprozesskosten geändert. Bislang wurde bei der Anerkennung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen auf die Unausweichlichkeit abgestellt (BFH v. 12.5.2011, VI R 42/10). Unausweichlich waren demnach Zivilprozesse, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg [...]