Privatnutzung dienstlicher IT
Vorsicht ist für Arbeitgeber geboten, wenn sie die private Nutzung des dienstlichen Smartphones erlauben. Denn hierdurch kann der Mitarbeiter schließen, dass auch die gesamte dienstliche IT für private Zwecke genutzt werden darf. Hieraus folgt, dass eine verdachtsunabhängige Überprüfung des E-Mail-Accounts durch den Arbeitgeber i.d.R. nicht verdeckt erfolgen darf. Vielmehr muss dem Arbeitnehmer angekündigt werden, dass [...]