Laufende Tätigkeiten für Unternehmer
Unternehmern bieten wir die laufende Betreuung von der Buchhaltung / Finanzbuchhaltung / Lohn / Lohnbuchhaltung sowie der Erstellung des (handelsrechtlichen) Jahresabschluss bis hin zur laufenden steuerlichen Betreuung an.
Finanzbuchführung
Wir führen Ihre Bücher nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften für bilanzierende Unternehmer und Einnahmen-/Überschussrechner.
- Vor der Übernahme / Einrichtung Ihrer Buchhaltung
Wir besprechen die Besonderheiten Ihres Geschäfts und vereinbaren u.a. die Form der Beleg- und Bankdatenlieferung. Gerne bieten wir Ihnen die elektronische Übermittlung Ihrer Belege an, damit diese revisionssicher bei uns im Rechenzentrum hinterlegt und abrufbar sind.
Vor der Übernahme klären wir die optionale Verbuchung von Offenen Posten (OPOS) im Rahmen einer debotorischen / kreditorischen Buchhaltung und ggf. auch die Ausführung des kreditorischen Zahlungsverkehrs. So können Sie sich ganz um Ihr Geschäft kümmern.
Auch ist die Einrichtung einer Kostenstellenverbuchung optional möglich, wenn Sie z. B. Projektkostenstellen zur besseren Übersicht oder auch für die nachgelagerte Kostenrechnung benötigen. - Die laufende Buchhaltung
Wir führen Ihre Bücher und erfüllen Ihre steuerlichen Pflichten. Mit unseren Basisauswertungen behalten Sie den Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebes. Besondere Auswertung und Kostenrechnung richten wir gerne für Sie ein. Auch hier können Sie entscheiden, wie Sie Ihre Auswertungen erhalten: Per Post, per email oder über unser Auswertungsportal.
Wenn wir den Zahlungsverkehr für Sie vornehmen, erhalten Sie zu den Zahlungsterminen vorab Einzelaufstellungen der auszführenden Zahlungen, so dass Sie entscheiden können, welche Zahlung ggf. noch zurückgestellt werden soll. - Mahnwesen
Wenn Sie wünschen, kümmern wir uns zusätzlich um Ihr Mahnwesen, welches wir direkt aus der Buchhaltung steuern können. So können Sie sicher sein, dass Zahlungsziele eingehalten werden, und die Liquiditätssteuerung Ihres Betriebes funktioniert. - Betriebswirtschaftliche Beratung
Auf der Grundlage einer guten Buchhaltung können wir Ihnen betriebswirtschaftliche Beratung bieten. Gemeinsam miit Ihrem Geschäftswissen analysieren wir Erlöse und Kosten. Basis ist idealerweise eine eingerichtete Kostenrechnung.
Lohnbuchhaltung
Lohnbuchhaltung ist anspruchsvoll, da viele Bereiche von arbeits-, sozialversicherungs- bis hin zu Steuerrecht abgedeckt werden müssen. Das erfordert viel Know-How. Die Stolper- und Haftungsfallen für Arbeitgeber sind weit gestreut.
- Vor der Übernahme
Wir bieten einen Quick-Check Ihrer Arbeitsverträge zur Aufdeckung rechtlicher Problemfelder. Bei größeren Löhnen besprechen wir im Vorfeld die Datenlieferung und Datenschnittstelle, damit einer effizienten und für Sie kostengünstigen Lohnabrechnung für Sie und für uns nichts im Wege steht. - Laufende Abrechnung
Sie haben die Wahl, die Abrechnungen und Auswertungen in Papier, per email zur Weiterverarbeitung oder Online über unser gesichertes Portal zu erhalten. In jedem Fall haben Sie die vollen Überblick.
Dazu bieten wir optional auch ein Arbeitnehmer-Portal, in dem Ihre Mitarbeiter Ihre Brutto-/Netto-Abrechnungen und Bescheinigungen online einsehen und herunterladen können. Das spart Papier, Porto, Zeit und Rückfragen.
Sie brauchen eine Buchungsliste zum Import für Ihre Finanzbuchhaltung? Auch dies ist möglich als csv, Excel oder in Datev-Format. - Begleitung bei Lohnsteuer- und SV-Prüfungen
Wir treffen Vorbereitungen und klären mit den Prüfern Sachverhalte, so dass Sie sich weiter Ihrem Tagesgeschäft widmen können.
Jahresabschlussarbeiten und betriebliche Steuererklärungen
- Grundsätzliches
Der Jahresabschluss und die betrieblichen Steuererklärungen ergänzen unsere Buchhaltungsleistungen. Dabei ist der Jahresabschluss mehr als nur notwendiges Übel. Gerade im Hinblick auf Finanzierungsbedarfe und Gläubigerinformationen stellt er ein wichtiges Instrument zur Darstellung der Unternehmenslage dar. So kann durch Bilanzkennzahloptimierung ein verbessertes Rating das Ergebnis sein. - Vor dem Jahresabschluss
Sofern wir die Buchhaltung für Sie erstellen, nehmen wir die wesentlichen Jahresabschlussarbeiten selbständig für Sie vor; ansonsten besprechen wir die Datenübernahme sowie wichtige Sachverhalte des zurückliegenden Jahres. - Nach dem Jahresabschluss
Zur Finalisierung des Jahresabschlusses besprechen wir Gestaltungsoptionen ausführlich. Hierzu nehmen wir uns Zeit für Erläuterungen, steuerliche Risiken und künftige Planungen.
Laufende Steuerberatung
- Ergänzen Sie unsere laufenden Dienstleistungen durch unsere fortlaufende Steuerberatung. Wir weisen Sie in diesem Rahmen auf aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen hin.
Sie haben rechtliche oder steuerliche Fragen?
Unsere Experten helfen Ihnen weiter.
Telefon: 0611 9500 35 0 | Fax: 0611 9500 35 98 | beratung@hsf-rechtundsteuern.de