Leistungen für Unternehmer

Unternehmern bieten wir eine umfassende Betreuung von der Buchhaltung / Finanzbuchhaltung / Lohn / Lohnbuchhaltung sowie der Erstellung des (handelsrechtlichen) Jahresabschluss sowie der betrieblichen Steuererklärungen bis hin zur laufenden steuerlichen und rechtlichen Betreuung an.

Wir führen Ihre Bücher nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften für bilanzierende Unternehmer oder für Einnahmenüberschussrechner. Hierfür bieten wir Ihnen bedarfsgerechte Buchhaltungs-Module von Basis bis Premium und zusätzliche Add-On’s.

Egal für welches Modul Sie sich entscheiden: Unsere Buchhaltungen sind immer digital. Der Austausch von Belegen und Daten erfolgt immer elektronisch. Dies gilt für Belege, für Banktransaktionen oder für Daten aus einem Ihrer EDV-Programme.

Lohnbuchhaltung ist sehr anspruchsvoll, da viele Bereiche von arbeits-, sozialversicherungs- bis hin zu Steuerrecht abgedeckt werden müssen. Lohnbuchhaltung ist auch zeitkritisch, da Gehälter und Beiträge pünktlich zu zahlen sind.

Das erfordert viel Know-How. Die Stolper- und Haftungsfallen für Arbeitgeber sind weit gestreut.

Wir bieten Lohnbuchhaltung für Gewerbebetriebe von Einzelabrechnungen bis hin zu Betrieben mit bis zu 500 Mitarbeitern an. Dies sowohl für Gehaltsempfänger als auch für Stundenlohn-Mitarbeiter.

Lesen Sie hier über unsere Leistungen für Lohnbuchhaltung.

Selbstverständlich übernehmen für Buchhaltungsmandate unserer Kanzlei die Aufstellung und Offenlegung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse sowie die Erstellung der zugehörigen Steuererklärungen. Sofern es sich Ihrem Betrieb um eine Tochtergesellschaft handelt, können wir optional entsprechende Jahresabschlussreportings nach individuellen Kontenrahmen-Vorgaben aufbereiten.

Für kleine Unternehmen erstellen wir die Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung).

Lesen Sie hier über unsere Leistungen im Bereich Jahresabschluss / betriebliche Steuererklärungen.

Ergänzen Sie unsere Dienstleistungen durch unsere fortlaufende Steuerberatung. Diese umfasst die steuerliche Prüfung von einzelnen Fragestellungen oder Fragen der Steuergestaltung bis hin zur Stellung von Anrufungsauskünften bei der Finanzverwaltung.

Wir halten Sie bei gesetzlichen Änderungen dabei auf dem Laufenden.

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Einzelfallberatungsaufträge annehmen. D.h., dass wir uns auf die Betreuung unserer laufenden Mandate fokussieren.

Neben unseren steuerberatenden Leistungen bieten wir auch Rechtsberatung an. Diese können Unternehmer für den Einzelfall im Bereich Arbeits-, Gesellschafts- und Handelsrecht nach unseren Gebührensätzen bzw. dem RVG beauftragen.

Ergänzend hierzu bieten wir Mandanten unserer Kanzlei unser Legal-Desk an. Für eine geringe monatliche Pauschale erhalten Sie in den oben genannten Rechtsgebieten Ersteinschätzungen zu bei Ihnen auftretenden Fragestellungen.

Sie haben rechtliche oder steuerliche Fragen?
Unsere Experten helfen Ihnen weiter.

Telefon: 0611 9500 35 0 | Fax: 0611 9500 35 98 | beratung@hsf-rechtundsteuern.de