Digitale Buchhaltung

Natürlich werden heute keine T-Konten mehr gemalt, um die Aufzeichnungspflichten der Finanzverwaltung zu erfüllen. Buchhaltungssysteme sind leistungsstarke EDV-Lösungen mit Datenbankanbindungen.

Aber nicht nur die Buchhaltungssysteme sind digitale EDV-Lösungen. Unternehmer setzen in zahlreichen Bereichen EDV-Lösungen ein, die buchhaltungsrelevante Grundsysteme darstellen. Sei es für die Warenwirtschaft, die Rechnungsstellung und Kundenpflege (CRM) oder Projektplanung.

Daher ist ein Datenaustausch zwischen dem jeweiligen EDV-System und der Finanzbuchhaltung von besonderer Bedeutung für eine moderne und effiziente Buchführung.

  • Sie verwenden eine eigene Faktura-Software?
  • Sie erstellen selbst die Lohn-/ Gehaltsabrechnungen in Ihrem Unternehmen?
  • Sie führen elektronische Kassensysteme / Registrierkassen?
  • Sie arbeiten mit einer Online-Bank, die keine Datev-Schnittstelle bedient?
  • Sie haben häufig und zahlreiche Sammelzahlungen / Zahlungsavise Ihrer Kunden zu verbuchen?
  • Sie arbeiten mit einem Factoring-Anbieter, der die Einziehung Ihrer Forderungen übernimmt?

Aus all diesen und weiteren Systemen werden buchhaltungsrelevante Daten generiert, die in der Finanzbuchhaltung zusammengeführt werden sollten oder müssen. Wir besitzen das Know-How, mit Daten aus anderen EDV-Systemen umzugehen.

Egal aus welchem System die buchhaltungsrelevanten Daten stammen: solange ein elektronischer Datenexport möglich ist, haben wir das Know-How, diese Daten für die Buchhaltung aufzubereiten und bei uns zusammenzuführen.

Wenn die anzubindende Datenquelle über eine Datev-Schnittstelle verfügt, macht dies den Datenaustausch von Ihnen zu uns leichter.

In vielen Fällen werden jedoch keine Standard-Schnittstellen bedient. Der Buchhalter oder die Steuerkanzlei verbucht Vorgänge anhand von Listen manuell oder lediglich Summen. Dies ist nicht nur zeitaufwendig, es ist auch fehleranfällig.

Mit unserem Know-How sorgen wir für eine effiziente Aufbereitung aller Daten. Die Anforderungen werden im Rahmen der Ersteinrichtung Ihrer Buchführung mit Ihnen abgestimmt.

Nahezu alle Geschäftsbanken verfügen über Standard-Schnittstellen zur elektronischen Datenübermittlung. Diese Datenübermittlung ist heutzutage Standard. In manchen Fällen sind die Banktransaktionen so umfangreich, dass eine elektronische Übermittlung der Banktransaktionen alleine noch nicht zu einer effizienten Buchhaltung führt. Insbesondere bei größeren Mengen an Sammelzahlungen können wir eine Aufbereitung der Transaktionen und Vereinzelung der Buchungen für Sie einrichten.

Sollten Sie auch eine Bank als Geschäftspartner haben, die keine Schnittestelle bedienen (bei einigen Internetbanken ist dies leider der Fall), können wir die Banktransaktionen ggf. über anderem Wege eletronisch verarbeiten. Voraussetzung ist eine Möglichleit zum Datenexport der Transaktionen bei der Bank. Dies ist in aller Regel gegeben.

Sie arbeiten mit einem Factoring-Dienstleister?

Sie möchten die Zahlungseingänge Ihrer Kunden nicht nur in den Auswertungen des Factorers betrachten, sondern in Ihrer Buchhaltung?

Auch hier haben wir Erfahrungen, diese Daten in Ihre bei uns geführte Finanzbuchhaltung zu integrieren. Im Anschluss können Sie Ihre Debitoren wie üblich überprüfen.

Der Datenaustausch muss keine Einbahnstraße sein. Wir können mit unseren Mandanten auch die Übersendung von Finanzbuchhaltungsdaten in einem vorher definierten Format vereinbaren. Dies zum Beispiel zur Analyse der Personenkonten.

Buchungsbelege können digital und verschlüsselt über unser Online-Portal an uns übermittelt werden. Die Belege werden dabei nicht nur übersendet, sondern auch revisionssicher archiviert. So sind die Belege auch im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung leicht auffindbar.

Außerdem ersparen Sie sich die Zusammenstellung von Beleg-Ordnern oder das Erstellen von Kopien.

Mit Ihrem Zugang zu unserem Online-Portal können Sie im Auswertungsbereich die an uns übersandten Belege auch selbst suchen und ausdrucken.

Die Ergebnisse Ihrer bei uns geführten Buchhaltung finden Sie in unserem Auswertungsportal.

Dort erhalten Sie

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Summen-/Salenlisten
  • OPOS-Listen
  • Digitalen Belege
  • Lohnauswertungen
  • Personalkostenübersichten
  • Betriebliche Steuererklärungen
  • etc.

Sie haben rechtliche oder steuerliche Fragen?
Unsere Experten helfen Ihnen weiter.

Telefon: 0611 9500 35 0 | Fax: 0611 9500 35 98 | beratung@hsf-rechtundsteuern.de