Nur beschränkter Gewährleistungsausschluss durch „gekauft wie gesehen“-Formulierung

Wird bei einem privaten Gebrauchtwagenkauf im Kaufvertrag zum Zweck des Gewährleistungsausschlusses die Formulierung "gekauft wie gesehen" verwendet, erfasst der Ausschluss nur solche Mängel, die ein Laie ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei einer Besichtigung erkennen kann. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 28.08.2017 hervor (Az.: 9 U 29/17). [...]