Privatpersonen und Gemeinschaften

Unsere Leistungen bieten wir nicht nur für Unternehmer sondern auch für Privatpersonen und Gemeinschaften an. Dabei konzentrieren wir uns auf unsere Kompetenzen in der Rechts- und Steuerberatung für bestimmte Themengebiete oder Aufgabenstellungen.

Rechtsberatung erhalten Sie bei uns als Privatperson oder als Gemeinschaft zu folgenden Themengebieten:

  • Arbeitsrecht
    Wir beraten Sie in arbeitsrechtlichen Fragen zu Beschäftigung, Kündigung und Abfindungen. Ebenfalls bieten wir Beratung zu Entsendungen an, sofern die Fragestellungen deutsches Recht betreffen.
  • Erbrecht und vorweggenommene Erbfolge
    Bei Nachlassfragen oder bei Gestaltungsfragen einer Schenkung an Kinder (vorweggenommene Erbfolge) können wir Sie im Schulterschluss mit unserer steuerlichen Kompetenz aus einer Hand beraten.

Wenn Sie sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen möchten oder geschlossen haben oder wenn Ihre Gemeinschaft als Folge einer Erbschaft (Erbengemeinschaft) entstanden ist, können wir Sie zu folgenden Themen gut beraten:

  • Gründung von Grundstücksgemeinschaften (Grundstücks-GbR)
  • Veränderungen von Grundstücksgemeinschaften (insb. Auseinandersetzung und Realteilung)
  • Beratung bestehender Erbengemeinschaften
  • Veränderungen von Erbengemeinschaften (insb. Auseinandersetzung und Realteilung)

Für Privatpersonen unterstützen wir Sie bei Ihrer Steuererklärung, wenn Sie eine der nachfolgenden Einkunftsarten haben:

  • Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Haupt- oder Nebenerwerb
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus ausländischen Quellen

Sie haben rechtliche oder steuerliche Fragen?
Unsere Experten helfen Ihnen weiter.

Telefon: 0611 9500 35 0 | Fax: 0611 9500 35 98 | beratung@hsf-rechtundsteuern.de