Leistungsspektrum für Freie Berufe

Die Beratung der „Freien Berufe“ ist eines unserer Spezialgebiete. Wir stehen Ihnen bei allen rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Arzt & Zahnarzt
  • Rechtsanwalt & Notar
  • Patentanwalt
  • Ingenieur & Architekt
  • Steuerberater
  • Heilpraktiker
  • Krankengymnasten & Physiotherapeuten
  • Journalisten

Unser Leistungsspektrum für freie Berufe umfasst:

Unser Beratungsspektrum umfasst

Wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, beraten wir zu allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen

  • Finanzierung
    Wir unterstützen bei der Aufbereitung von Unterlagen für Finanzinstitute oder für die Arbeitsagentur. Mit unserer Erfahrung erstellen wir mit Ihnen gemeinsam eine solide Business-Planung und diskutieren diese mit der finanzierenden Bank.
  • Errichtung
    Gerne helfen wir bei der Registrierung Ihres neuen Betriebs, z. B. bei der Finanzverwaltung oder der Berufsgenossenschaft. Informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten Ihre berufliche Haftung zu reduzieren und Ihr Privatvermögen zu schützen.
    Wir unterstützen bei der Erstellung oder Prüfung von

    • Gesellschaftsverträgen
    • Mietverträgen
    • Leasingverträgen
    • Darlehensverträgen etc.
  • Mitarbeiteranstellung und -freisetzung
    Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist besondere Sorgfalt zu wahren, um keine späteren Überraschungen zu erleben. Wird das Beschäftigungsverhältnis beendet, sind ebenfalls Arbeitgeberpflichten zu erfüllen. Ist die Trennung nicht einvernehmlich, übernehmen wir die rechtliche Vertretung – außergerichtlich oder auch vor Gericht.
  • Aufnahme von Kollegen
    Sie möchten Ihren Betrieb durch Aufnahme von Kollegen erweitern oder zwei Betriebe zusammenführen? Dann sprechen Sie uns rechtzeitig an, um die steuerlichen Folgen der Aufnahme oder Einbringung von Betrieben mit uns im Vorfeld zu klären.
  • Beendigung oder Verkauf
    Informieren Sie sich vor dem Verkauf oder vor der Betriebsbeendigung über die Folgen. Klären Sie die Möglichkeiten, die Nachhaftung zu beschränken oder die Steuerlast zu minimieren.

Wir führen Ihre Aufzeichnungen für die Einnahmen-/Überschussrechnung oder – sofern gewünscht – Bilanzierung. Lesen Sie hier Informationen zu unseren Leistungen im Bereich Finanzbuchhaltung / Buchführung.

Für Ihre Mitarbeiter ertstellen wir die Gehaltsabrechnungen und Übernehmen die Führung der Lohnkonten. Lesen Sie hier Informationen zu unseren Leistungen der Lohnbuchhaltung.

Die Einnahmenüberschussrechnung und die betrieblichen Steuererklärungen ergänzen als Jahresabschlussleistungen unsere Buchhaltungsleistungen. Dabei ist der Einnahmeüberschussrechnung mehr als nur notwendiges Übel. Gerade im Hinblick auf Finanzierungsbedarfe und Gläubigerinformationen stellt sie ein wichtiges Instrument zur Darstellung der Unternehmenslage dar.

Diese können Sie bei uns Online einsehen und überwachen, um rechtzeitig entscheiden zu können, ob Maßnahmen zu ergreifen sind.

Ergänzen Sie unsere laufenden Dienstleistungen durch unsere fortlaufende Steuerberatung. Wir weisen Sie in diesem Rahmen auf aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen hin.

Sie haben rechtliche oder steuerliche Fragen?
Unsere Experten helfen Ihnen weiter.

Telefon: 0611 9500 35 0 | Fax: 0611 9500 35 98 | beratung@hsf-rechtundsteuern.de