Beratung und Betreuung für Besitzer von Grundvermögen

Wenn Sie Grundvermögen mit dem Ziel der späteren Einkommenserzielung (Vermietung oder Errichtung und anschließende Veräußerung) erwerben, stellen sich eine Vielzahl von zivil- und steuerrechtlichen Fragen. Kleine Fehler können große Folgen nach sich ziehen.

Damit Sie mit Ihrem Grundvermögen nicht in Haftungsfallen treten oder über Gebühr zu steuerlichen Pflichten herangezogen werden, helfen wir Ihnen durch dieses unwegsame Gelände.

Bei bzw. vor dem Erwerb von Grundvermögen stellen sich zahlreiche Fragen, wie z.B. Objektbewertung, Rentabilitätsanalysen, Finanzierung, Eigentümerstruktur, Grunderwerbsteuer sowie künftige Abschreibungsmodalitäten. Sie erwerben nicht alleine? Hier empfiehlt sich eine sorgfältige gesellschaftsrechtliche Grundlage zu schaffen.

Sie planen eine umfangreiche Sanierung einer Immobilie? Oder möchten Sie ein Objekt in der Absicht erwerben, dies abzureisen? Bei jedweder größeren Veränderung sollten Sie unbedingt vor der Entscheidung die steuerliche Einordnung der jeweiligen Maßnahme und deren steuerliche Folgen kennen, um Überraschungen beim späteren Ansatz dieser Kosten zu vermeiden.

Instandhaltung sind notwendige Maßnahmen zum Erhalt des Immobilienwertes. Nicht alles, was man als Immobilienbesitzer als Instandhaltung betrachtet, wird auch von der Finanzverwaltung so gesehen. Die Zahl der potentiellen Konflikte bei der Frage der sofortigen Abziehbarkeit dieser Aufwendungen ist lang. Manchmal mag aber auch die bewusste Entscheidung für eine Verteilung von Instandhaltungsaufwendungen auf mehrer Jahre steuerlich sinnvoll sein. Wie immer kommt es auf die Gesamtumstände an.
Sie planen umfangreichere Instandhaltungsmaßnahmen? Besprechen Sie diese vor der Beauftragung und Durchführung mit uns.

Wenn Sie mit Gedanken spielen, sich eine Photovoltaik-Anlage auf das Dach Ihrer Immobilie oder ein Block-Heizkraftwerk im Keller installieren zu lassen, sollten Sie die umfangreichen steuerlichen Folgen kennen oder klären, wie diese zu vermeiden sind. Denn mit der Einspeisungen in das Stromnetz gelten Sie grundsätzlich als gewerblicher Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Ob die jüngsten steuerlichen Erleichtung hierzu für Sie auch Sinn machen, sollten Sie im Vorfeld wissen.

Sie wollen Ihre Vermögensverhältnisse bei Zeiten klären? Hierzu bestehen eine Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie kennen sollten, um Ihren Kindern und Erben möglicht steuerlich unbelastetes Vermögen zu übertragen.

Wir unterstützen Sie bei testamentarischen Regelungen und bei Gestaltung einer vorweggenommenen Erbfolge. Hierfür übernehmen wir die Bewertung Ihres Immobilienvermögens und die Übertragung auf die Erben zu Lebzeiten. Hierfür eignen sich unmittelbare Schenkungen, Grundstücksgesellschaften, Übertragung über Zuwendungsnießbrauch oder Übertragung über Vorbehaltsnießbrauch.

Sie haben rechtliche oder steuerliche Fragen?
Unsere Experten helfen Ihnen weiter.

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