Steuertipp: Zusammenballung von Vorsorgeaufwendungen
Steuerpflichtigen können Ihre Vorsorgeaufwendungen (insbesondere Renten-, Krankenversicherungen, sowie weitere Vorsorgeaufwendungen) als Sonderausgaben bis zu maximal 1.900 € (bei bestimmten Steuerpflichtigen bis 2.800 €) bei von der Steuer absetzen. Bei den weiteren Vorsorgeaufwendungen handelt es sich vor allem um Versicherungen gegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung [...]