Lohnbuchhaltung erfolgreich auslagern

Wenn die interne Lohnbuchhaltung personell knapp besetzt ist oder eine erfahrene Fachkraft ausfällt, wird die monatliche Abrechnung schnell zum betrieblichen Risiko. Fristen, Meldungen und Abrechnungsläufe müssen auch bei Krankheit, Urlaub oder Personalwechsel zuverlässig funktionieren.

HSF übernimmt Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung und richtet die Zusammenarbeit so ein, dass Ihre Personalabteilung jederzeit den Überblick behält. Die Datenübermittlung, Prüfung und Freigabe erfolgen digital in unserem LohnCenter über HSF-Connect.

Unser Outsourcing-Modell richtet sich insbesondere an mittelständische Unternehmen mit eigener Personalverwaltung und regelmäßigem Abrechnungsvolumen – typischerweise ab etwa 50 Beschäftigten.

Erfolgreiches Lohn-Outsourcing beginnt vor der ersten Abrechnung

Die Lohnabrechnung an einen externen Dienstleister zu übertragen, genügt allein noch nicht. Damit das Outsourcing reibungslos funktioniert, müssen zunächst die lohnabrechnungsrelevanten Prozesse im Unternehmen betrachtet und erforderlichenfalls angepasst werden.

Weitere Infos

Es muss sichergestellt sein, dass jeder abrechnungsrelevante Sachverhalt vollständig dokumentiert, rechtzeitig übermittelt und lohnsteuerlich sowie sozialversicherungsrechtlich zutreffend eingeordnet wird. Fehler oder fehlende Informationen wirken sich unmittelbar auf die Abrechnung aus – und damit häufig auch auf das Vertrauen und die Zufriedenheit der Beschäftigten.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern unter anderem:

  • Arbeitszeiten, Fehlzeiten, Überstunden und Zuschläge bei Stundenlohnempfängern,
  • Sachbezüge, Gutscheine und sonstige Zusatzleistungen,
  • Geschenke und Aufmerksamkeiten an Beschäftigte,
  • Betriebsveranstaltungen einschließlich Begleitpersonen und externer Gäste,
  • Reisekosten und Auslagenersatz,
  • Einmalzahlungen, Prämien und Sondervergütungen sowie
  • Geschenke und andere Zuwendungen an Geschäftspartner oder sonstige Dritte.

Viele dieser Sachverhalte entstehen nicht unmittelbar in der Personalabteilung. Deshalb müssen auch die Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung, zur Zeiterfassung, zum Einkauf und zu den verantwortlichen Führungskräften in den Prozess einbezogen werden.

Vor der Übernahme Ihrer Lohnabrechnung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die bestehenden Abläufe, Zuständigkeiten, Meldewege und Fristen. Anschließend legen wir fest, welche Informationen von wem, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form bereitgestellt, geprüft und freigegeben werden.

So entsteht kein schwer durchschaubarer externer Abrechnungslauf, sondern ein klar geregelter und verlässlicher Prozess.

Mehr als eine standardisierte Lohnabrechnung

Wir sind kein reiner Abrechnungsanbieter.

Als Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei verbinden wir die laufende Entgeltabrechnung mit lohnsteuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Beratung. Auch bei Prüfungen, Sonderfällen und komplexeren Beschäftigungsverhältnissen stehen Ihnen feste Ansprechpartner zur Verfügung.

→  Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und besprechen Sie mit uns die Auslagerung der Lohnbuchhaltung zum 1.1.2027. 

So arbeiten wir in der Lohnbuchhaltung mit Ihnen zusammen

Ablauf der digitalen Lohnbuchhaltung bei HSF

Arbeitgeber übermitteln uns die monatlichen Abrechnungsdaten digital über das LohnCenter. Arbeitnehmer können bestimmte Angaben – beispielsweise Krankmeldungen oder Reisekostenabrechnungen – unmittelbar über die LohnBox erfassen.

Wir verarbeiten die bereitgestellten Daten und stellen Ihnen zunächst die Probeabrechnungen zur Prüfung und Freigabe bereit. Anschließend erstellen wir die endgültigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen und übermitteln die erforderlichen Meldungen an Sozialversicherung und Finanzverwaltung.

Unsere Leistungen im Überblick

  • zuverlässige monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • digitale Übermittlung der Abrechnungsdaten über HSF-Connect
  • digitale Monatsmeldungen über das LohnCenter
  • Online-Krankmeldungen und Reisekostenabrechnungen über die LohnBox
  • Bereitstellung von Probeabrechnungen zur Prüfung und Freigabe
  • digitale Bereitstellung der Lohnabrechnungen und Jahresbescheinigungen im Personalportal
  • gesetzlich erforderliche Meldungen an Sozialversicherung und Finanzverwaltung
  • Bereitstellung von Lohnbuchungsdaten für die Finanzbuchhaltung
  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber

Häufige Fragen zur Zusammenarbeit (FAQ)

Anhand einer Lohnartenliste erhalten wir den Überblick über Ihre regelmäßigen Sachverhalte. Außerdem bitten wir um eine Aufstellung der eingesetzten Software-Produkte (zum Beispiel für Personalverwaltung, Dienstreisen, Urlaub) und den letzten Berichten der Lohnsteuer-Außenprüfung / Sozialversicherungsprüfung. 

Im Anschluss besprechen wir in einem Workshop

  • wie die Prozesse zu den Sachverhalten gestaltet sind und welche Prozesse ggf. zu modifizieren sind
  • welche Software-Schnittstellen existieren
  • welche Daten und Reportings von Ihnen benötigt werden

Anhand dieser Unterlagen richten wir die Lohnbuchhaltung. Je nach bisher eingesetzter Software übernehmen wir die Daten per Schnittstellen-Export – üblicherweise ist dies über DLS (Digitale Lohnsteuer Schnittstelle) zum Jahreswechsel recht problemlos möglich.

Außerdem erhalten die berechtigten Ansprechpartner Zugriff auf HSF-Connect und das LohnCenter. In einer Online-Einführung erklären wir den Umgang mit dem System. 

Die ersten Abrechnungsläufe erfordern besonderes Augenmerk. Zu Beginn machen wir in den ersten drei Monaten ein Jour fixe nach Erstellung der Probeabrechnungen, um Fehleinstellungen nachzujustieren oder Sachverhalte zu erläutern.

Kurz geantwortet: zum Personalportal existiert ein Zwei-Faktor-Verfahren für Arbeitnehmer

Ja. Wir bieten mit unserer LohnBox Online-Tools für Krankmeldungen und Reisekostenabrechnungen. Urlaubskontenverwaltung kann über das Personalportal ebenfalls angeboten werden.

Ja, das können wir. Auch für SAP. Die Schnittstellenbeschreibung und Datenlieferung ist Teil der initialen Einrichtung

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Steuer-Experten

Telefon: 0611 9500 35 0 | Fax: 0611 9500 35 98 | beratung@hsf-rechtundsteuern.de